Ich vertrete meine Mandantinnen und Mandanten in den Bereichen
mit vollem Einsatz, aus Liebe zu meinem Beruf. Hinzu kommt ein hohes Maß an Fachwissen, welches ständig u. a. durch regelmäßige Weiterbildungen aktualisiert wird, verbunden mit langjähriger beruflicher Erfahrung.
Mein langjähriger Sozius unserer Sozietät, Notar und Fachanwalt für Arbeits- und Familienrecht, Helmut Weghake, ist seit dem 01.02.2018 im Ruhestand.
Zur Kontaktaufnahme wenden Sie sich bitte an mich.
Bin in Bürogemeinschaft mit :
Rechtsanwältin Martina Kieper
Internet: www.kanzlei-kieper-reuker.de
Im Rahmen meiner anwaltlichen Tätigkeit versuche ich, Streitigkeiten meiner Mandantinnen und Mandanten nach Möglichkeit außergerichtlich zu klären und beizulegen. Soweit erforderlich, führe ich selbstverständlich gerichtliche Verfahren durch.
Die Scheidung einer Ehe ist zwar nicht ohne Gerichtsbeschluss möglich, die so genannten Folgesachen einer Trennung oder Scheidung sollten jedoch, wenn möglich, einer einvernehmlichen Regelung zugeführt werden. Scheitert dieses, so stehe ich meinen Mandantinnen und Mandanten im Gerichtsverfahren zur Seite und vertrete dort ihre Interessen mit dem Ziel ihrer Durchsetzung.
Dieses Rechtsgebiet beinhaltet die Interessenvertretung von Opfern körperlicher oder sexueller Gewalt, speziell von Frauen, aber auch von Kindern und Männern. Hierbei übernehme ich die Nebenklagevertretung und Beistandschaft, die ich mit beruflicher Erfahrung versiert und einfühlsam durchführe.
Selbstverständlich werden die Möglichkeiten der Prozesskostenhilfe genutzt, was der Erwähnung eigentlich nicht bedarf, weil dieses immer vorab zu prüfen ist. Dieser Grundsatz gilt für mich im Übrigen auch in allen anderen Rechtsstreitigkeiten, mit denen ich betraut werde.
Darunter verstehe ich die Vertretung von Kindern und Jugendlichen, die aus ihren leiblichen Familien oder Pflegefamilien herausgenommen werden sollen oder die es selbst anstreben, ihre Familien zu verlassen. Dabei ist eine verantwortungsvolle, alle Aspekte des Einzelfalls umfassende Beratungstätigkeit erforderlich, die außergerichtlich und gerichtlich von mir durchgeführt wird, je nach dem Erfordernis des Einzelfalls.
Geboren bin ich in einem Dorf bei Osnabrück, besuchte die Volksschule und, nach dem Umzug meiner Familie nach Osnabrück das dortige Mädchen-Lyzeum Angela Schule bis zum Abitur.
Anschließend studierte ich Jura an der Universität Hamburg – dort auch das Zusatzstudium der Sozialpädagogik - , danach wechselte ich zur Universität Marburg, an der ich das erste juristische Staatsexamen ablegte. Im Anschluss daran absolvierte ich im Landgerichtsbezirk Gießen – mit einer Auslandsstation bei einem Anwaltskollegen in London – mein Referendariat, welches ich mit dem zweiten Staatsexamen abschloss.
1978 verzog ich familienbedingt nach Dortmund, Ende 1978 bekamen wir – mein Ehemann und ich – unsere Tochter. Ich begann 1979 als Rechtsanwältin in Dortmund, zunächst teilzeitig, später vollzeitig freiberuflich in eigenen Sozietäten zu arbeiten.
Meine Arbeitsschwerpunkte lagen von Anfang an überwiegend im Bereich des Familienrechts, auch des Opferschutzes und der Wahrnehmung von Kinderrechten, des Erbrechts.
Ca. 20 Jahre lang war ich zudem als Lehrbeauftragte an der Universität Dortmund im Bereich Frauenstudien tätig.
Als es standesrechtlich möglich wurde, erwarb ich die Zulassung zur Fachanwältin für Familienrecht und später die Fachkunde für Erbrecht.
Seit dem 01.02.2018 bin ich nach altersbedingter Auflösung unserer Sozietät als Einzelanwältin tätig. In neuen Büroräumen an der Hohen Str. 30 in 44139 Dortmund, es befindet sich ein Aufzug in dem Haus und es sind Balkone vorhanden.
Kanzlei Karola Pohlhausen
Hohe Straße 30
44139 Dortmund
Tel.: 0231 124035
Fax: 0231 124036
E-Mail: info@kanzlei-pohlhausen.de